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Der Jugendschiedsrichter soll mindestens 9 Jahre alt sein; er darf beim Erwerb der Lizenz höchstens 15 Jahre alt sein.
Eine Lizenz erhält man nach erfolgreicher Teilnahme an einem Jugendschiedsrichterlehrgang; die Lizenz darf nur Personen erteilt werden, die am Jugend-Spielbetrieb teilnehmen können.
Anmeldung: Online - im BVV Portal
Lehrgangsgebühren: 10 Euro pro Teilnehmer
Bezahlung: Die Gebühr wird automatisch via Quartalsabrechnung durch den BVV vom Verein per Lastschrift eingezogen bzw. dem Verein/der Person in Rechnung gestellt. Wichtig: Bei der Anmeldung Vereinsangabe nicht vergessen!
Ablauf des Lehrgangs: sehr praxisorientiert, an einem Tag, ca. 4-5 Stunden
Voraussetzungen: Mindestalter 9 Jahre, Einweisung in die Regelkunde durch Verein
⇒ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Bezirksschiedsrichterwart/Kreisschiedsrichterwart
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