Gutachterausschuss Jugendförderabgabe

Bis zum Jahr 2000 versuchte man, die Jugendarbeit der Vereine durch die Forderung einer Pflichtjugendmannschaft zu intensivieren. Mannschaften, die dieser Forderung nicht nachkamen, stiegen am Saisonende - ungeachtet des Tabellenplatzes - ab. Die Erfahrungen zeigten jedoch, dass diese praktizierte Form des Zwangsabstiegs eine Intensivierung der Jugendarbeit nicht im gewünschten Umfang initiierte. Im Gegenteil umgingen Mannschaften den Zwangsabstieg, indem sie eine Jugendmannschaft "anheuerten". In einer Zeit sinkender Mitglieder- und Mannschaftszahlen waren Maßnahmen gefragt, die ein weiteres Abwandern verhindern.

So räumte man schließlich Mannschaften die Möglichkeit ein, sich durch Zahlung einer Jugendförderabgabe vom Zwangsabstieg befreien zu lassen. Die Jugendförderung ist gestaffelt und beträgt je nach Spielklasse zwischen 1000,- Euro (Regionalliga) und 375,- Euro (Bezirksliga).

Der Jugendförderfonds wird von einem Gutachterausschuss verwaltet, dem der Vizepräsident Sport, der Landesjugendwart, zwei Vertreter der Bezirke und die Jugendsprecherin angehören; der Landestrainer hat beratende Funktion.

Oberstes Ziel bei der Verwendung der Jugendförderabgabe ist es, Kinder und Jugendliche zur Sportart Volleyball zu bringen und zu halten. Die Förderung zielt auf den Anschub besonderer Projekte und die Unterstützung innovativer Maßnahmen. Sie schließt die Zusammenarbeit von Schule und Verein sowie die Anerkennung von Vereinen und Stützpunkten für die Entwicklung von Jugend-Auswahlkadern ein.

Formlose Anträge sind jeweils bis zum 31.05. an die BVV-Geschäftsstelle zu richten und müssen folgend Angaben enthalten:

- Verwendungszweck bzw. Projekt und die sportfachliche Begründung (1/2 Seite)

- Höhe der beantragten Mittel

- verantwortliche Träger und persönlich Verantwortlicher

- Förderungskonto

Geschäftsordnung "Gutachterausschuss Jugendförderabgabe"