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Beschlüsse des Spielausschusses zur Fortführung der Saison

| BVV-Spielwesen

Der BVV-Spielausschuss hat am gestrigen Sonntag, den 06.03.22, folgende Beschlüsse zur Fortführung der Saison 21/22 gefasst.

Die veröffentlichten Beschlüsse vom 27.01.22 gelten weiterhin:
https://volleyball.bayern/news/newsdetail?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=3004090&cHash=b09343a31902dd5a28f7d2d3ce4630c6

Der Gesetzgeber hat in den letzten Wochen weitere Lockerungen im Sport festgelegt:
3G für die eigene Sportausübung und 2G für Zuschauer von Sportveranstaltungen (mit 75% Auslastung)

Ausführlich findet ihr die aktuellen Regelungen immer in den BLSV-Handlungsempfehlungen für Sportvereine:
https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2022/03/Handlungsempfehlungen.pdf

=> Der BVV empfiehlt aber weiterhin allen Mannschaften sich unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status vor Wettbewerben zu testen, damit die Sicherheit für alle Beteiligten möglichst optimiert wird.


Wie am 27.01.22 beschlosssen, sind ab März keine Spielverlegungen aufgrund der aktuellen pandemischen Lage mehr möglich.
Allerdings werden folgende Gründe für Spielverlegungen weiterhin akzeptiert:

  • Positiver Corona-Test eines/r Spieler/in auf der Mannschaftsliste innerhalb von 5 Tagen vor dem jeweiligen Spieltermin (Nachweis kann vom Staffelleiter bzw. Spielwart angefordert werden)
  • Die Zustimmung aller beteiligten Mannschaften für eine Spielverlegung inkl. Nachholtermin liegt vor

Ein Nachholtermin von verlegten Spielen muss innerhalb von 14 Tagen festgelegt werden.


Das Zurückziehen einer Mannschaft aus dem Spielbetrieb war laut den Beschlüssen vom 27.01.22 nur bis zum 15.02.22 möglich.
Auf Grund der weiter hohen Corona-Fallzahlen wird allen Teams weiterhin ein Zurückziehen ohne Konsequenzen ermöglicht.

Alle nicht gespielten Spiele werden mit 0-3 (0-75) für die beteiligten Mannschaften gewertet.
Dies gilt, wenn sich die beteiligten Mannschaften auf einen Verzicht des Spiels einigen als auch für Spiele, die bis zum verlängerten Saisonende (28./29.05.22) nicht ausgetragen werden können.