Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

BVV-Update vom 24.11. zur 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

| OBB-Jugend

Der Bayerischen Landtag hat die „epidemische Lage“ für den Freistaat festgestellt. D.h., ab Mittwoch, 24.11.2021, gilt bis zunächst 15. Dezember 2021 die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

 

Für den Sportbetrieb im Freien und in der Halle gilt daher ab sofort Folgendes:

 

Sportbetrieb

Sportausübung ist fortan generell nur noch unter Einhaltung der 2G-plus-Regelung (geimpft, genesen und zusätzlich getestet) möglich. Es muss also neben dem Impf- oder Genesenen-Status ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage:

  • eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,

  • eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

  • oder eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,

nachgewiesen werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, und noch nicht eingeschulte Kinder.
 

Zuschauer

Die 2G-plus-Regelung gilt auch für Zuschauer, die grundsätzlich eine FFP-Maske tragen müssen - auch auf ihrem Sitz- oder Stehplatz. Eine Kontaktdatenerfassung ist ab einer Zuschauer-Zahl von 1000 erforderlich.



Hotspot-Regelung

Sportverbot: Überschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 1000, so sind der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen und anderer Sportstätten grundsätzlich untersagt.

Ausnahme: Hiervon ausgenommen sind der „Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, soweit die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist und Zutritt zur Sportstätte nur solche Personen erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, sowie der Schulsport“ (die exakten Regelungen versuchen wir gerade noch in Erfahrung zu bringen).


Folgen für den BVV-Spielbetrieb

Der Spielbetrieb ist unter den oben genannten Einschränkungen weiter möglich.
Spielverlegung: Auf Grund der aktuellen Coronalage steht es allen Mannschaften frei, anstehende Spiele zu verlegen. Bitte beantragt dazu möglichst frühzeitig die Verlegung bei den Staffelleitern/Spielwarten.


Für Fragen stehen euch das Team der BVV-Geschäftsstelle und die spielleitenden Stellen gerne zur Verfügung.
Da aktuell sehr viele Fragen bei uns eingehen, empfehlen wir eine E-Mail an info(at)volleyball.bayern.



Allgemeine Anmerkungen

Die Entscheidung, den Spielbetrieb fortzuführen, haben wir uns nicht leicht gemacht. Letztlich ist der Verband damit auch seiner Aufgabe gefolgt, den Sport und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Interaktion und Teilhabe aufrechtzuerhalten.

Dass diese Entscheidung nicht überall gleichermaßen auf Zustimmung stoßen wird, ist uns bewusst. Wir sind aber dennoch davon überzeugt, dass wir damit unserer Verantwortung in der Gesellschaft, den Sport zu ermöglichen und seine sozialen Bindungskräfte einzusetzen, am besten nachkommen.

Wir bitten dringend darum, die veränderte Pandemie-Situation nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern sich an die geltenden Regeln zu halten bzw. als Heimverein die Umsetzung der geltenden Regeln zu kontrollieren. Der Heimverein ist zur Überprüfung der geltenden Regeln verpflichtet. Das Ignorieren der Bestimmungen, sonstige Verstöße oder auch das Suchen und Ausnutzen auch der letzten Schlupflöcher und Regelungslücken ist in der aktuellen Zeit nicht angebracht.

Mehr denn je sind wir alle miteinander in der jetzigen Situation auf die Kooperationsbereitschaft, Flexibilität und das Fair Play eines jeden Einzelnen angewiesen.
Bitte geht bei der Verlegung von Spielen mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis vor.

Falls es in den nächsten Wochen oder Monaten zu weiteren gesetzlichen Änderungen kommen sollte, werden wir euch möglichst zeitnah informieren und ggf. erneut entsprechende Regelungen für den Spielbetrieb formulieren.

Wir versuchen unsere Corona-Sonderseite (https://volleyball.bayern/service/corona) stets aktuell zu halten.