Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem Beschluss der Sportminister*innen der Länder freuen wir uns über das positive Signal zur möglichen Wiederaufnahme des bundesweiten Wettkampfbetriebs in SPORTDEUTSCHLAND und danken den Sportminister*innen und Sportreferent*innen der Länder für ihre Unterstützung. Wir sehen darin eine wichtige Grundlage für einen bald möglichen verantwortungsvollen Wiedereinstieg in den Wettkampfsport, den die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder hoffentlich zeitnah bestätigen. Für unsere Athlet*innen, unsere Vereine und Verbände wäre dies eine wichtige, existenzsichernde Maßnahme.
Der Beschluss der Sportministerkonferenz sieht ein kontrolliertes, stufenweises Vorgehen zur vollumfänglichen Wiederaufnahme des Sportbetriebes vor, natürlich im Einklang mit den Zielen zum Gesundheitsschutz und unter Berücksichtigung der übergeordneten Maßgaben des Infektionsschutzes. Die geplante Wiederaufnahme des Sport- und Trainingsbetriebs soll bundesweit harmonisiert werden, damit Mannschaften und Vereine aus allen Bundesländern gleiche Voraussetzungen für die Wettkämpfe haben. Dabei sollen, soweit das jeweilige Infektionsgeschehen das zulässt, auch Zuschauer*innen unter Vorlage eines entsprechenden Hygienekonzepts wieder zu den Wettbewerben zugelassen werden.
Zum Thema der Corona-Überbrückungshilfe speziell für (semi-)professionelle Sportvereine stehen wir weiterhin in engem Austausch mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Bei einem Gespräch mit Bundesinnenminister Horst Seehofer, Vertretern des Sportausschusses sowie Repräsentanten von Teamsport Deutschland haben wir nochmals zentrale Punkte zu den Antragskriterien und zum Antragsverfahren platziert und intensiv diskutiert. Das BMI arbeitet derzeit an einem Leitfaden für die Vereine, der in den nächsten Wochen vorliegen soll, damit eine Antragstellung zum 1. September 2020 ermöglicht wird. Das BMI, das an die Vorgaben des Deutschen Bundestages zu dem Hilfsprogramm gebunden ist, beabsichtigt das Antrags- und Bewilligungsverfahren möglichst unbürokratisch, schnell und gleichzeitig rechtskonform zu gestalten. Sobald wir weitere konkrete Informationen zum Antragsverfahren haben, lassen wir Ihnen diese umgehend zukommen.
Auch die „Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ prüfen wir umfassend in Bezug auf die Möglichkeiten für den Sport. Nach Einschätzung unseres Partners Deloitte sind die DOSB-Mitgliedsorganisationen grundsätzlich antragsberechtigt und können von dem 25 Mrd.€ umfassenden Paket profitieren. Neben der notwendigen Antragsbegleitung durch einen Steuerberater evaluieren wir aktuell konkrete denkbare Hilfestellungen durch Deloitte, um den Mitgliedsorganisationen und auch antragsberechtigten Sportvereinen erleichterten Zugang zu den Überbrückungshilfen zu verschaffen. Konkrete Informationen folgen zeitnah, die Antragsfrist endet am 31. August 2020. Der angehängte Leitfaden des für das Programm federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) enthält weitere detaillierte Informationen zu den notwendigen Antragsbedingungen, Berechnungen und Prüfungen.
Mit sportlichen Grüßen
Alfons Hörmann Veronika Rücker
Präsident Vorstandsvorsitzende