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Beschlüsse des Jugend- und Spielausschuss zum Spielbetrieb

Nach der Verschärfung der Corona-Maßnahmen durch die Bayerische Staatsregierung vom 03.11.21 und der Pressekonferenz mit der Bekanntgabe weiterer Details vom 09.11.21 haben der Jugendausschuss (09.11.21) und der Spielausschuss (10.11.21) des Bayerischen Volleyball-Verbandes in außerordentlichen Sitzungen folgenden Beschluss zum Spielbetrieb gefasst.

*** Erwachsenen-Spielbetrieb ***

Der Spielbetrieb der Frauen und Männer wird unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in der jeweiligen Ampelstufe fortgeführt.
Bei aktuell gültiger Ampelregelung für Bayern findet der Spielbetrieb unter der 2G-Regelung statt.
Maßgeblich sind dabei stets die behördlichen Regelungen zur Pandemie-Situation, die für den Heimverein bzw. in dessen Spielhalle gelten.

Sieht sich ein Verein nicht in der Lage dazu, unter den herrschenden Bedingungen zu spielen, kann das Spiel nach Rücksprache mit der spielleitenden Stelle verlegt werden. Die Verlegung ist möglichst frühzeitig, aber spätestens Mittwoch vor dem Spiel zu beantragen.
Wir appellieren daran die Sonderregelungen mit dem Höherspielen ab dem ersten Spieltag und dem Festspielen erst ab dem fünften Einsatz in der höheren Liga zu nutzen um Spielverlegungen möglichst zu vermeiden.
Diese Verlegung ist für beide Vereine kostenfrei.

Die Frist zum Nachholen dieser Spiele ist der letzte offizielle Spieltag laut Rahmenterminplan in Bayern, d.h. das Wochenende 09./10.04.22.
 

*** Jugend-Spielbetrieb ***

Der Spielbetrieb in den Jugendligen wird unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in der jeweiligen Ampelstufe fortgeführt.
Im Gegensatz zum Erwachsenenbereich hat der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung von der 2G-Regel für jugendliche Schüler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die der regelmäßigen Schultestung unterliegen, beschlossen. Diese Ausnahmeregelung ist vorerst gültig bis 31.12.2021.

Das heißt für diese Personengruppe, dass sie bis zum Ende des Jahres und unabhängig von der Ampelfarbe noch unter der alten 3G-Regelung unter Verwendung der Schultests spielen und trainieren darf. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können leider Auszubildende oder bereits anderweitig berufstätige Spieler zwischen 12 und 17 Jahren diese Ausnahmeregelung nicht in Anspruch nehmen, da hier keine regelmäßigen Schultests vorliegen und daher keine gesetzliche Grundlage besteht.
Die Ausnahmeregelung gilt auch für jugendliche Schüler, die im Erwachsenen-Bereich am Spielbetrieb teilnehmen.

Auch für den Jugendbereich gilt analog zum Erwachsenen-Bereich, dass Vereine kostenfrei ihre Spiele verlegen können, wenn sie sich nicht in der Lage dazu sehen unter den herrschenden Bedingungen zu spielen. Die Verlegung ist möglichst frühzeitig, aber spätestens Mittwoch vor dem Spiel zu beantragen.

Die Frist zum Nachholen dieser Spiele ist das Wochenende vor den Bezirksmeisterschaften in der jeweiligen Altersklasse.
 

*** Allgemeine Anmerkungen ***

Die Entscheidung, den Spielbetrieb fortzuführen, hat sich sowohl der Jugend- als auch Spielausschuss nicht leicht gemacht.
Letztlich ist der Verband damit auch seiner Aufgabe gefolgt, den Sport und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Interaktion und Teilhabe aufrechtzuerhalten.

Dass diese Entscheidung nicht überall gleichermaßen auf Zustimmung stoßen wird, ist uns bewusst. Wir sind aber dennoch davon überzeugt, dass wir damit unserer Verantwortung in der Gesellschaft, den Sport zu ermöglichen und seine sozialen Bindungskräfte einzusetzen, am besten nachkommen. 

Wir bitten dringend darum, die veränderte Pandemie-Situation nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern sich an die geltenden Regeln zu halten bzw. als Heimverein die Umsetzung der geltenden Regeln zu kontrollieren. Der Heimverein ist zur Überprüfung der geltenden Regeln verpflichtet. Das Ignorieren
der Bestimmungen, sonstige Verstöße oder auch das Suchen und Ausnutzen auch der letzten Schlupflöcher und Regelungslücken ist in der aktuellen Zeit nicht angebracht.

Mit der Ausnahmeregelung für Schüler unter 18 Jahren ist die Politik den Forderungen des BVV, seinem Dachverband BLSV und Team Sport Bayern nachgekommen – das begrüßen wir sehr!
Da uns aller Voraussicht die Pandemie noch länger begleiten dürfte, ist jetzt schon abzusehen, dass wir alle hier nur eine „Schonfrist“ eingeräumt bekommen haben und eine nochmalige Ausnahme über das Jahr hinaus sehr vage ist.

Mehr denn je sind wir alle miteinander in der jetzigen Situation auf die Kooperationsbereitschaft, Flexibilität und das Fair Play eines jeden Einzelnen angewiesen.
Bitte geht bei der Verlegung von Spielen mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis vor.

Falls es in den nächsten Wochen oder Monaten zu weiteren gesetzlichen Änderungen kommen sollte, dann werden wir euch wie gehabt natürlich möglichst zeitnah informieren und ggf. erneut entsprechende Regelungen für den Spielbetrieb formulieren.

Wir versuchen weiter unsere Corona-Sonderseite (https://volleyball.bayern/service/corona) stets aktuell für euch zu halten.

Für Fragen stehen euch das Team der BVV-Geschäftsstelle und die spielleitenden Stellen gerne zur Verfügung.
Da aktuell sehr viele Fragen bei uns eingehen, empfehlen wir eine E-Mail an info(at)volleyball.bayern.

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