A-Kandidatur

B-Schiedsrichter können bei entsprechender Eignung die Zulassung für die Bundesliga erhalten. Die Meldung erfolgt durch den Regional-Schiedsrichterwart nach Vorschlag des Landesschiedsrichter-Ausschusses. Über die Zulassung entscheidet der Bundesschiedsrichterausschuss.

B-Schiedsrichter, die die Voraussetzungen zum Erwerb der A-Kandidatur erfüllen, können über die Landesschiedsrichterwarte (LSRW) oder direkt durch die Mitglieder des BSRA dem Bundesschiedsrichterwart (BSRW) gemeldet werden. Die Meinung des zuständigen LSRW ist in jedem Falle zu hören. Nach Annahme des Vorschlags durch den BSRA wird die A-Kandidatur im Schiedsrichterausweis des Bewerbers bestätigt.

Voraussetzungen: Besitz der B-Lizenz; mindestens zweijährige Bundesliga-Zulassung, Bestätigung der Zulassung als A-Kandidat.

⇒ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Bezirksschiedsrichterwart/Kreisschiedsrichterwart oder den Landesschiedsrichterwart. 

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