Sonderregeln Spielbetrieb Hallenvolleyball
Spielerlizenzen ohne Unterschrift gültig – Ausdruck nicht mehr notwendig!
Der BVV-Spielausschuss führt das Pilotprojekt der digitalen Vorlage der Spielerpässe fort.
Ab der Saison 2023/24 gibt es dazu wesentliche Erleichterungen für die Vereine im Spielbetrieb.
Der Nachweis der Spielberechtigung und die Sichtkontrolle der anwesenden Spieler*innen werden zukünftig bei allen Spielen, die mit dem elektronischen Spielberichtsbogen SAMS Score durchgeführt werden, ebenfalls vollständig digital abgebildet. Dem Schiedsgericht werden hierzu alle erforderlichen Informationen in SAMS Score bereitgestellt. Bei Spielen, die nicht mit SAMS Score durchgeführt werden, ist der Nachweis der Spielberechtigung weiterhin durch Vorlage der Spielerlizenz erforderlich – dies kann wahlweise über ein digitales Medium (PDF) oder als Ausdruck erfolgen.
Prinzipiell sind alle Spiele im BVV für SAMS Score freigeschalten.
Auf Grund der digitalen Vorlage muss dem Verein die Bestätigung des Spielers vorliegen, dass dieser die folgenden Regeln bestätigt:
Mit seiner Unterschrift auf der Lizenz bestätigt der/die Spieler/in:
a) die Richtigkeit seiner Daten,
b) die Mitgliedschaft im Verein,
c) dass er nur eine gültige Lizenz im jeweiligen Spielbereich besitzt,'
d) dass er Satzung und Ordnungen des DVV/LV anerkennt,
e) dass er das Anti-Doping-Regelwerk des DVV anerkennt und jederzeit bereit ist, sich im Training und im Wettkampf den vom Beauftragten des DVV, des zuständigen Landesverbandes oder der NADA angeordneten Dopingkontrollen zu unterziehen,
f) dass die Daten in der Lizenz für die Zwecke der Überwachung des Spielbetriebes gespeichert werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Verbandsverwaltung ist ohne Genehmigung des Spielers nicht zulässig