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B-Schiedsrichter-Ausbildung

Nach erfolgreicher Teilnahme an einem B-Kandidaten-Lehrgang kann der Schiedsrichter sich für einen B-Lizenz-Lehrgang anmelden.

Bei der Anmeldung bitte neben Namen und Lizenznummer unbedingt auch den Verein angeben.

Es versteht sich von selbst, dass nur Teilnehmer mit gültiger B-Kandidatur zur Prüfung zugelassen werden.

Es empfiehlt sich, trotz der erfolgten Anmeldung zur B-Lizenz-Lehrgang, eine im Laufe des Jahres stattfindenden Fortbildungslehrgang zu besuchen. Es kann sein, dass mangels entsprechender Turniere keine Prüfung stattfinden kann. Dann bleibt zumindest die vorhandene B-Kandidatur gültig!

Jeder zum B-Lizenz-Lehrgang angemeldete Schiedsrichter erhält eine Mail als Anmeldebestätigung.

Information

Anmeldung

Online - im 

BVV Portal

Lehrgangsgebühr

35 Euro pro Teilnehmer

Bezahlung

Die Gebühr wird automatisch via Quartalsabrechnung durch den BVV vom Verein per Lastschrift eingezogen bzw. dem Verein/der Person in Rechnung gestellt. 

Wichtig: Bei der Anmeldung Vereinsangabe nicht vergessen!

Ablauf des Lehrgangs

Zum Erwerb der B-Lizenz wird der Kandidat bei mehreren Spielen (Spielniveau mindestens höchste Spielklasse des LV oder entsprechende Meisterschaftsspiele) beobachtet. Im Gespräch muss der Kandidat bei Fragen über schwierige Spielsituationen schnelle und sichere Entscheidungsfähigkeit beweisen. Die Ausbildung erstreckt zudem auf die Vertiefung der Regelkenntnisse und die Auslegung der Regeln anhand der geleiteten und beobachteten Spiele. Sie soll in Form von Diskussionen und praktischen Hilfen durchgeführt werden. Dabei werden auch schwierige spieltypische Situationen behandelt. Der Ausbilder soll den Kandidaten weitere Hinweise zur Verbesserung ihrer Spielleitungsfähigkeit geben.

Welche Möglichkeiten hab ich als B-Schiedsrichter?

B-Schiedsrichter können bei entsprechender Eignung die Zulassung für die Bundesliga erhalten. Die Meldung erfolgt durch den Regional-Schiedsrichterwart nach Vorschlag des Landesschiedsrichter-Ausschusses. Über die Zulassung entscheidet der Bundesschiedsrichterausschuss.

Voraussetzungen

Besitz der B-Kandidatur, erfolgreiche Teilnahme an einem B-Lizenz-Lehrgang.

noch Fragen?

Bei Fragen wende dich bitte an deinen zuständigen

Bezirksschiedsrichterwart/Kreisschiedsrichterwart oder den 

Landesschiedsrichterwart