A-Schiedsrichter-Ausbildung

A-Kandidaten werden bei mindestens 3 Spielen der Bundesligen von Ausbildern, die der BSRA dazu delegiert, beobachtet. Der Ausbilder muss nach dem Spiel mit dem Kandidaten über deren Leistung sprechen und ihm seine Beurteilung mitteilen. Einen entsprechenden Bericht übersendet der Ausbilder dem BSRA.

Außerdem hat der A-Kandidat sich einer schriftlichen Prüfung zu unterziehen. Es kann, wenn alle Beurteilungen vorliegen, eine mündliche Prüfung stattfinden.

Voraussetzungen: Besitz der A-Kandidatur; erfolgreiche Absolvierung der A-Kandidaten-Zeit und erfolgreich durchgeführte Prüfung. 

⇒ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Bezirksschiedsrichterwart/Kreisschiedsrichterwart oder den Landesschiedsrichterwart. 

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