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Die Bayerische Förderung - der Weg zum Leistungsvolleyball

Hier findet ihr den Aufbau des Bayerischen Fördersystems im Nachwuchsvolleyball.

Die Vorstufe der Bayerischen Förderung

  • Der Förderung vorgeschaltet sind Angebote in Schule und Verein (U 12/13) und BVV-Angebote wie der Volley Kids Day (VKD) und U 12/13 Jugendmeisterschaften (Jugendmeisterschaften).
  • Die erste Kadersichtung zur Bezirksauswahl findet jeweils in den 7 bayerischen Regierungsbezirken statt (auch hier Beispiel 09/10). Gefördert wird immer - analog zum Weltverband FIVB - im Doppeljahrgang.
  • Die jeweiligen Auswahltrainer*innen der Bezirke führen erste Bezirks-Kadermaßnahmen und -Lehrgänge durch und bestimmen die besten / perspektivreichsten Spieler*innen und Bezirkstalente.
  • Die Bezirksauswahltrainer*innen nominieren die Bezirksauswahlmannschaften,
  • die jährlich an einem Bayern-Pokal (BayPo) teilnehmen (= Zielwettkampf der Bezirke untereinander).
  • Der erste „Bezirkswettkampf“ ist der 1. (kleine) Bayernpokal (geteilt in Nord & Süd). 
  • Mit diesem 1. BayPo und seinen vorgeschalteten Sichtungen in den Bezirken beginnt die Förderschiene des BVV.

Wichtig: Zur Bayernauswahl wird erst nach dem 2. Bayernpokal nominiert.

Die Bayerische Förderung – Der Weg zum Leistungsvolleyball

Ziele der Bayerischen Förderung

 Als Bindeglied zwischen der Bezirks- und Bundesförderung verfolgt die Bayerische Talentförderung kommende Zielsetzungen:

  • Sichtung der besten und perspektivreichsten Volleyballtalente Bayerns
  • Sportliche Ausbildung und Förderung der besten und perspektivreichsten Volleyballtalente Bayerns durch Trainings- und Lehrgangsangebote sowie Wettkämpfe
  • Unterstützung und Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch Vermittlung von Werten
  • Heranführung und Begleitung der bayrischen Volleyballtalente bis zur Nationalebene
  • Hinführung zum Leistungsvolleyball und perspektivische Entwicklung bis hin zu den (Bundes-) Stützpunkten sowie der Volleyball Bundesliga

Nominierung Kadermaßnahmen

Nominierung und Kaderzugehörigkeit

  • Der Bayernauswahlkader wird erstmalig nach dem 2. Bayernpokal namentlich nominiert. 
  • Dafür werden pro Jahrgang bis zu 8 - 12 Spieler*innen in den engeren Kader berufen.
  • Ab diesem Zeitpunkt gelten für diese Spieler*innen alle Rechte und Pflichten einer Kaderspielerin oder eines Kaderspielers (siehe Folgeseiten).
  • Das Aktionsprogramm des BVV-Kaders wird auf der BVV-Homepage veröffentlicht.
  • Kaderzugehörigkeit heißt nicht zwingend Teilnahme an den Lehrgängen. Die Anzahl der Teilnehmer*innen variiert von Lehrgang zu Lehrgang.
  • Die Kader werden regelmäßig zu den Ereignissen Bayernpokal und Bundespokal aktualisiert (= offenes System!)
  • Der Kaderstatus bleibt solange erhalten, bis der/die Spieler*in vom Trainer informiert wird, dass dies nicht mehr der Fall ist.

 

Kadermaßnahmen und Lehrgänge

  • Die Lehrgänge und Kadermaßnahmen finden in ganz Bayern verteilt statt.
  • Hierfür sucht der BVV immer wieder Lehrgangsorte / Vereine, die ihre Sporthallen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus müssen bei mehrtägigen Maßnahmen Übernachtungsmöglichkeiten (in Sporthallen, Jugendherbergen, etc.) organisiert werden.
  • Die Verpflegung auf den Lehrgängen wird durch den BVV übernommen.
  • Bei den Kaderlehrgängen fällt ein Eigenkostenanteil von 10 € pro Tag an, der durch den BVV in Rechnung gestellt wird. Die Anreise zu den Lehrgängen kann abgerechnet werden.
  • Das Abrechnungsformular erhaltet Ihr unter dem folgendem Link oder direkt mit der Einladung.
    (Reisekostenabrechnungsformular)
    Die Anreise kann bis spätestens vier Wochen nach Lehrgangsende abgerechnet werden.
  • Zu den Kadermaßnahmen werden die Spieler*innen gesondert ca. 2-3 Wochen vor der jeweiligen Maßnahme per E-Mail eingeladen (siehe Aktionsprogramm).
  • Reminder: Das Aktionsprogramm des BVV-Kaders wird auf der BVV-Homepage veröffentlicht.


WICHTIG:

Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen kommt es unweigerlich zu Terminkollisionen zwischen Vereins-, Bezirks- und Landesmaßnahmen.
Hier gilt grob:

  • Offizieller Wettkampf vor Trainings- bzw. Lehrgangsmaßnahme,
  • DVV-Maßnahme vor BVV-Maßnahme und
  • BVV-Maßnahme vor Bezirksmaßnahme.

Alle Beteiligten versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden.


 Ihr habt Interesse und die Möglichkeiten einen Lehrgang in Eurem Verein auszurichten?

Dann meldet euch gerne direkt bei euren Landestrainern oder schreibt eine E-Mail an info@volleyball.bayern
 

Kombinierte Ausbildung Hallen- und Beachvolleyball

„Hallen- und Beachvolleyball beeinflussen sich gegenseitig stark positiv und können ausgezeichnet nebeneinander ausgeführt werden. Deswegen wird die kombinierte Ausbildung (sogar bis hin zum Bundeskader) bewusst verfolgt.“

Deshalb werden…

  • ... alle unsere Volleyballtalente sowohl mit Beach- auch als Hallenvolleyball in Kontakt kommen.
  • ... Beach- und Hallenvolleyball auch auf Bezirks-, Landes-, und Nationalebene Hand in Hand gehen.

Es treten Synergieeffekte zwischen Hallen- und Beachvolleyball in den Bereichen Athletik*, Psychologie, Technik und Taktik auf, die wir gemeinsam nutzen wollen!

Bayernauswahl

Auf  der Informationsseite im Bereich Bayernauswahl findet ihr eine ausführliche Aufschlüsselung des Aufbaus der Talentförderung im Rahmen der Auswahlteams des BVV.