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FAQ Schiedsrichterwesen

Meine D-,C-,BK oder B-Lizenz hat keinen Platz mehr für weitere Jahresstempel

Eine neue Lizenz wird nicht mehr ausgestellt. Im BVV-Portal kann sich jeder Schiedsrichter anmelden; ggf. seine Daten ergänzen und insbesondere auch ein Bild hochladen und sich den E-Pass selbst ausdrucken.

Ich muss dieses Jahr zur Fortbildung, habe die Termine aber versäumt

Es gibt in allen Bezirken Fortbildungen für D- und C-Schiedsrichter. Bitte auf der Lehrgangsseite für Schiedsrichter im BVV-Portal nachsehen, es werden dort zu allen Jahreszeiten Fortbildungen angeboten.

Meine Lizenz ist schon vor ein paar Jahren abgelaufen, weil ich keine Fortbildungen mehr besucht habe

Die Lizenz ist auf Grund der DVV-Vorgaben leider verfallen.

Mein letzter Jahresstempel war vor 1 Jahr, ich hätte also letztes Jahr zur Fortbildung müssen

Die Teilnahme an einer Fortbildung ist noch möglich. Das genaue Vorgehen bitte beim zuständigen Kreis-, Bezirks- oder Landesschiedsrichterwart direkt nachfragen.

Kann ich mich beurlauben lassen?

Jeder lizenzierte Schiedsrichter kann sich 1 Jahr beurlauben lassen. Insbesondere wer als neutraler Schiedsrichter in den Bayern- und Regionalligen pfeift oder aber auch die Zulassung für die Dritte Liga oder die Bundesliga hat, setzt sich bitte rechtzeitig mit den zuständigen Einsatzleitern in Verbindung. Beurlaubte Schiedsrichter können nicht Pflichtschiedsrichter sein.

Wo finde ich Informationsmaterialien zum Schiedsrichterwesen?

Hier findest du Informationen:

Vorbereitung/Materialien

Der Landesschiedsrichterausschuss - Stand November 2018