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Relegation - überbezirkliche Ligen

Hinweise zu den Relegationsspielen VSPO 5.4, Anlage 3 zur VSPO

Hinweise zu den Relegationsspielen VSPO 5.4, Anlage 3 zur VSPO

Nach Beendigung der Spielrunde 2025/2026 finden Relegationsspiele statt.
Der Termin wurde auf den 18.04.2026 (Frauen) und 19.04.2026 (Männer) festgelegt.

  • Teilnahmeberechtigt sind die letztplatzierte Mannschaft auf einem Nichtabstiegsplatz der höherklassigen Staffel ( 8. Platz RL/BYL, 7. Platz LL) und die jeweils zweitplatzierten Mannschaften der zugeordneten niederklassigen Staffeln.
  • Verzichtet die Mannschaft der höherklassigen Staffel auf die Teilnahme an den Relegationsspielen,ist sie ein weiterer Absteiger in die untergeordnete Leistungsklasse.
  • Verzichtet eine Mannschaft der niederklassigen Staffel fristgerecht auf die Teilnahme
  • an den Relegationsspielen, geht das Teilnahmerecht an die nächstplatzierte
  • Mannschaft über. Das Teilnahmerecht endet beim Viertplatzierten.
  • Der Sieger eines Relegationsturniers erhält das Spielrecht in der höheren Leistungsklasse.
  • Die Teilnehmer an Relegationsspielen haben nicht das Recht später auf den eventuellen Aufstieg zu verzichten. Sie gehen mit der Teilnahme die Verpflichtung ein, einen
  • eventuell erreichten Aufstiegsplatz einzunehmen.
  • In Relegationsspielen dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die bereits vor den beiden letzten Meisterschaftsspielen für diese oder eine unterklassige Mannschaft des Vereins spielberechtigt waren (VSPO 12.9).
  • Das Relegationsturnier wird als Dreierturnier jeder gegen jeden durchgeführt. Die beiden niederklassigen Mannschaften bestreiten das erste Spiel, die zweite Begegnung spielt die höherklassige Mannschaft gegen den Verlierer des ersten Spiels.
  • Verzicht auf Teilnahme an den Relegationsspielen ist bis 09. April 2026 möglich. Dies muss dem für die Relegationsspiele zuständigen Spielwart schriftlich mitgeteilt werden. Ein verspätet vorgebrachter Verzicht zieht Bußgeld (VSPO Anlage 7 Pkt. 3) und die Übernahme aller damit zusammenhängenden Kosten durch den beantragenden Verein nach sich.

Festlegung des Heimrechts bei den Relegationsspielen ( Männer/Frauen):

Das Heimrecht erhalten die niederklassigen Mannschaften.

  • BZL OBB W, BZL SCH, LLSW Heimrecht: BZL OBB West
  • BZL OBB Ost, BZL NDB, LLSO Heimrecht: BZL NDB
  • BZL MFR, BZL UFR, LLNW Heimrecht: BZL MFR
  • BZL OPF, BZL OFR, LLNO Heimrecht: BZL OPF
  • LLSW, LLSO,BYL Süd Heimrecht: LLSW
  • LLNW, LLNO, BYL Nord Heimrecht: LLNW
  • BYL Süd, BYL Nord, RL Südost Heimrecht: BYL Nord

 

Petra Stumpf

Regionalspielwart und Vizepräsident Spielwesen