Jugendschiedsrichter-Ausbildung

Der Jugendschiedsrichter soll mindestens 9 Jahre alt sein; er darf beim Erwerb der Lizenz höchstens 15 Jahre alt sein.

Eine Lizenz erhält man nach erfolgreicher Teilnahme an einem Jugendschiedsrichterlehrgang; die Lizenz darf nur Personen erteilt werden, die am Jugend-Spielbetrieb teilnehmen können.

Anmeldung: Online - im BVV Portal
Lehrgangsgebühren: 10 Euro pro Teilnehmer
Bezahlung: Die Gebühr wird automatisch via Quartalsabrechnung durch den BVV vom Verein per Lastschrift eingezogen bzw. dem Verein/der Person in Rechnung gestellt. Wichtig: Bei der Anmeldung Vereinsangabe nicht vergessen!
Ablauf des Lehrgangs: sehr praxisorientiert, an einem Tag, ca. 4-5 Stunden

Voraussetzungen: Mindestalter 9 Jahre, Einweisung in die Regelkunde durch Verein

⇒ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Bezirksschiedsrichterwart/Kreisschiedsrichterwart 

Bug gefunden? / Vermisst du was?

Du hast einen Fehler auf der BVV-Homepage gefunden oder vermisst ein Feature auf der Seite? Dann schreib uns über unser Bugmelder/Feature-Wünsche Formular.

Hier gehts zum Formular!

Deine News fehlt?

Auf unserer Vereinsnews-Seite findet ihr News, welche uns von Volleyball-Vereinen aus Bayern erreicht haben. Wenn auch du deine News bei uns platzieren möchtest, dannfüll bitte unser News-Formular aus und schick uns deine News.

Hier gehts zum News-Formular!