Jugendschiedsrichter-Ausbildung
Der Jugendschiedsrichter soll mindestens 9 Jahre alt sein; er darf beim Erwerb der Lizenz höchstens 15 Jahre alt sein.
Eine Lizenz erhält man nach erfolgreicher Teilnahme an einem Jugendschiedsrichterlehrgang; die Lizenz darf nur Personen erteilt werden, die am Jugend-Spielbetrieb teilnehmen können.
Informationen
Lehrgangsgebühren
10 Euro pro Teilnehmer
Bezahlung
Die Gebühr wird automatisch via Quartalsabrechnung durch den BVV vom Verein per Lastschrift eingezogen bzw. dem Verein/der Person in Rechnung gestellt. Wichtig: Bei der Anmeldung Vereinsangabe nicht vergessen!
Ablauf des Lehrgangs
sehr praxisorientiert, an einem Tag, ca. 4-5 Stunden
Voraussetzungen
Mindestalter 9 Jahre, Einweisung in die Regelkunde durch Verein
noch Fragen?
Wende dich bitte an deinen zuständigen
Bezirksschiedsrichterwart/Kreisschiedsrichterwart