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Jugendschiedsrichter-Ausbildung

Der Jugendschiedsrichter soll mindestens 9 Jahre alt sein; er darf beim Erwerb der Lizenz höchstens 15 Jahre alt sein.

Eine Lizenz erhält man nach erfolgreicher Teilnahme an einem Jugendschiedsrichterlehrgang; die Lizenz darf nur Personen erteilt werden, die am Jugend-Spielbetrieb teilnehmen können.

Informationen

Anmeldung

Online im:

BVV-Portal

Lehrgangsgebühren

10 Euro pro Teilnehmer

Bezahlung

Die Gebühr wird automatisch via Quartalsabrechnung durch den BVV vom Verein per Lastschrift eingezogen bzw. dem Verein/der Person in Rechnung gestellt. Wichtig: Bei der Anmeldung Vereinsangabe nicht vergessen!

Ablauf des Lehrgangs

sehr praxisorientiert, an einem Tag, ca. 4-5 Stunden

Voraussetzungen

Mindestalter 9 Jahre, Einweisung in die Regelkunde durch Verein

noch Fragen?

Wende dich bitte an deinen zuständigen
Bezirksschiedsrichterwart/Kreisschiedsrichterwart