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Schiri-Myth-Busters

Es geistern zahlreiche Regelauslegungen und Interpretationen durch die Volleyball-Hallen in Bayern, die nicht dem offiziellen Regelwerk des Volleyball Weltverbandes entsprechen. Auf dieser Seite wollen wir uns mit den größten Mythen beschäftigen und für Klarheit sorgen. 

Vielen Dank an unseren BVV-Myth-Buster Patrick Burkart und seine Schiedsrichterkollegen für die Erstellung und Pflege dieser Seite!

Mythen rund um Volleyball und Regelauslegung

Da stehen noch Flaschen auf der Bank!

Immer wieder sehen wir (2.) Schiedsrichter, die darauf bestehen, dass Getränkeflaschen (meist nur diese und keine sonstigen Gegenstände) von der Mannschaftsbank geräumt werden, bevor das Spiel fortgesetzt werden darf. Das Vorgehen ist so nicht korrekt.

Richtig und wichtig ist, dass es zum Aufgabenbereich des 2. Schiedsrichters gehört, zu überprüfen und sicherzustellen, dass von Gegenständen oder Hindernissen in der Freizone keine Verletzungsgefahren ausgehen. Aus diesem Grunde muss die Freizone eben "frei" sein.

Allerdings begrenzen die Mannschaftsbänke gerade die (rechteckige und symmetrische) Freizone und befinden sich daher auch außerhalb der Freizone, wie es sich auch aus den offiziellen Abbildungen des Regelhefts ersehen lässt. Deswegen darf und muss der 2. Schiedsrichter auf die Entfernung von Gegenständen VOR den Mannschaftsbänken hinwirken, aber es gehört zum eigenen Verantwortungsbereich der Mannschaften, ob sie solche Gegenstände AUF ihre Mannschaftsbank stellen.