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Bei Interesse eines D-Schiedsrichters die C-Lizenz zu erwerben, sollte dieser durch den Abteilungsleiter oder Schiedsrichterverantwortlichen des jeweiligen Vereins im Internet angemeldet werden.
In Bayern gliedert sich die C-Schiedsrichterausbildung in zwei Lehrgangstypen zu denen man sich separat anmelden muss:
Bei der Anmeldung bitte neben Namen und Lizenznummer unbedingt auch den Verein angeben. Es versteht sich von selbst, dass nur Teilnehmer mit gültiger D-Lizenz zur Prüfung zugelassen werden.
Die Termine für die C-Praxis Lehrgänge sind meist erst in der Vorbereitungszeit zur neuen Saison, da nur dort Turniere für die praktische Prüfung zur Verfügung stehen.
Solltet Ihr ein passendes (mind. Bezirks-/Landesliga) Turnier ausrichten, oder davon Kenntnis erhalten, wäre der zuständige Bezirksschiriwart über eine kurze Nachricht sicher sehr dankbar. Die Rechnung ist hier nämlich ganz einfach: Je mehr Turniere, desto mehr Prüfungstermine kann es geben!
Anmeldung: Online - im BVV Portal
Lehrgangsgebühren: 30 Euro pro Teilnehmer für den C-Theorie Lehrgang - der C-Praxis Lehrgang ist in dieser Gebühr enthalten.
Bezahlung: Die Gebühr wird automatisch via Quartalsabrechnung durch den BVV vom Verein per Lastschrift eingezogen bzw. dem Verein/der Person in Rechnung gestellt. Wichtig: Bei der Anmeldung Vereinsangabe nicht vergessen!
Ablauf der beiden Lehrgangs-Teile:
Der erste Teil ist der C-Theorie Lehrgang. Dieser Teil muss zuerst besucht werden. Voraussetzung zum Besuch eines C-Theorie Lehrgangs ist die D-Lizenz. Zudem empfiehlt sich längere Spiel- oder Schiedsrichtererfahrung und tiefere Regelkunde zu besitzen. Während des Lehrgangs wird die Regelkunde noch einmal vertieft. Danach findet eine schriftliche Prüfung statt, bei der von 44 Fragen mindestens 33 Fragen in 75 Minuten richtig beantwortet werden müssen.
Der zweite Teil ist der C-Praxis Lehrgang. Nur wenn man einen C-Theorie-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat, kann man sich zu einem C-Praxis-Lehrgang anmelden. Während eines C-Praxis-Lehrgangs wird zunächst ein kurzer Einblick in aktuelle Regeländerungen bzw. Regelanwendungen gegeben. Danach muss der Teilnehmer wenigstens einen Satz als 1. und 2. Schiedsrichter bei einem Turnier auf mindestens Landesliganiveau pfeifen. Er hat nachzuweisen, dass er zur sicheren Leitung von Spielen unterer bis mittlerer Spielklassen imstande ist
Der C-Lizenz-Lehrgang dient mit beiden Teilen der Vertiefung der Kenntnis der Regeln und ihrer Auslegung sowie dem Erfahrungsaustausch und der Angleichung der Leistungen.
Voraussetzungen: Besitz der D-Lizenz, Nachweis über den Einsatz als 1. und 2. SR in der vom LV geforderten Anzahl, erfolgreiche Teilnahme an einem C-Lizenz-Lehrgang.
⇒ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Bezirksschiedsrichterwart/Kreisschiedsrichterwart
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