Antrag auf Stützpunktschule für das Schuljahr 2023/2024 rechtzeitig stellen
Stützpunkte stellen im Rahmen des Kooperationsmodells Sport-nach-1 die leistungssportliche Ausrichtung dar. Sie verfolgen eine sportartspezifische Talentsichtung und Talentförderung unter gleichzeitiger Berücksichtigung einer optimalen schulischen Entwicklung.
Die Antragstellung auf Anerkennung bzw. Verlängerung eines Stützpunktes für das Schuljahr 2023/2024 muss bis spätestens 15.02.2023 über das Online-Meldesystem www.sportnach1.de erfolgen.
Kriterien für die Stützpunktanerkennung:
Für die Anerkennung oder die Verlängerung als Stützpunktschule wird u. a. die ASD-basierte Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Sportstunden einer Schülerin bzw. eines Schülers in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 je Woche gemäß ASD (ehemals Sportindex) herangezogen. Außerdem müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Regelmäßige Durchführung der Stützpunktsportart im DSU im laufenden Schuljahr über den in der Stundentafel verankerten Pflichtsportunterricht hinaus im Umfang von mindestens 4 Wochenstunden.
- Durchführung einer SAG in der Stützpunktsportart seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung. Die SAG muss neben dem Differenzierten Sportunterricht in der Stützpunktsportart fortbestehen und unter www.sport-nach1.de eingerichtet sein.
- Überdurchschnittliche Beteiligung und Erfolge bei Schulsportwettbewerben in der Stützpunktsportart in den zurückliegenden Schuljahren (dies gilt nur für Sportarten, die auch als Schulsportwettbewerbe in Bayern durchgeführt werden; vgl. Online-Broschüre Schulsport-Wettbewerbe in Bayern www.laspo.de/broschuere).
Als weiteres Kriterium muss die Fördermöglichkeit der Talente über den örtlichen Verein hinaus grundsätzlich auch durch den entsprechenden Fachverband des BLSV gewährleistet sein.