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Hinweis zur Vereinspauschale 2022 - Stichtag 1. März

| BVV-Lehre

Bayerns Sportvereine können auch in diesem Jahr die Vereinspauschale bei ihrer Kreisverwaltung beantragen und damit eine finanzielle Förderung erhalten. Die Beantragung der Vereinspauschale 2022 muss bis zum Stichtag 1. März 2022 erfolgt sein.

Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Wie bereits im Vorjahr hat der Freistaat in Folge der Corona-Pandemie die Fördervoraussetzungen erleichtert.

Bitte beachten Sie, dass der Stichtag für die Bezuschussung/ Einreichung (über die Vereine) der Lizenzen bei ihrer Kreisverwaltung/ den Landratsämtern der 01.03.2022 ist.

Laut der Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration können ausnahmsweise alle Lizenzen, die nach dem 1. März 2020 abgelaufen sind, auch ohne eine Fortbildung bzw. Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale 2022 als gültig angesehen werden. Weiter kann für das kommende Förderjahr erneut ausnahmsweise auf das Erfordernis verzichtet werden, dass Trainer-/ Übungsleiterlizenzen seit dem Stichtag des Vorjahres im Sportbetrieb eingesetzt wurden.

Viele weitere wichtige Informationen finden Sie im FAQ-Dokument des BLSV.

zur FAQ-Seite zum Theme Vereinspauschale des BLSV