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Info zum Spielwesen: Sperrfreier Wechselmonat Juli

| BVV-Spielwesen

Der Juli naht und damit auch wieder die Möglichkeit in diesem ohne Sperre den Verein wechseln zu können. Hier der Auszug auf der Spielordnung dazu:

15.3 

a) Die Spielberechtigung für den neuen Verein ist an eine Wartezeit von 3 Monaten gebunden (auf Ziffer 10.1 c wird hingewiesen). 

b) Ohne Wartezeit ist ein Vereinswechsel nur im Monat Juli möglich. Dies gilt auch bei Auflösung einer Volleyballabteilung. Die Wartezeit endet jedoch spätestens mit dem laufenden Spieljahr

P.S. Diese Nachricht ist als Information und nicht als Aufforderung zum Vereinswechsel gedacht.