Seit Sonntag, den 07.11.21, gilt bayernweit die gelbe Ampel (3G+-Regelung) und in Hotspot-Regionen gilt die rote Ampel (2G-Regelung).
Am Montag, den 08.11.21, wurde nun auch der Schwellenwert (Belegung von 600 Intensivbetten) der roten Ampel gerissen wird und damit gilt ab dem dem morgigen Dienstag bayernweit die 2G-Regelung.
Die bayerische Staatsregierung hat am Dienstag, den 09.11.21, eine bis zum Ende des Jahres befristete Übergangsregelung für Jugendliche (12-17 Jahre) von der 2G-Regelung für den Sport beschlossen, die ab dem 11.11.21 in Kraft tritt.
Regelungen bei Stufe „Gelb“
Sobald Stufe Gelb erreicht ist, treten bayernweit die folgenden Beschränkungen in Kraft:
- Ausweitung von 3G+ auf alle Bereiche des Sports, wo zuvor 3G galt (u.a. Indoor-Sport)
Ausgenommen von der Testpflicht:
- Geimpfte & Genese Personen
- Kinder bis zum 6.Geburtstag
- SchülerInnen, die regelmäßigen Testungen im Schulbesuch unterliegen
=> Der Trainings- und Spielbetrieb ist damit nur unter den oben genannten Bedingungen möglich
Regelungen bei Stufe „Rot“ sowie „regionale Hotspots“
Sobald Stufe Rot erreicht ist, treten bayernweit die folgenden Beschränkungen in Kraft:
- Ausweitung von 2G auf alle Bereiche des Sports, wo zuvor 3G galt (u.a. Indoor-Sport)
Ausgenommen von der 2G-Regelung:
- Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- NEU - Gültig ab 11.11.21 !!! SchülerInnen (12-17 Jahre), die regelmäßigen Testungen im Schulbesuch unterliegen (Gültig bis Jahresende 2021)
=> Der Trainings- und Spielbetrieb ist damit nur unter den oben genannten Bedingungen möglich
Bitte beachten:
Die oben genannten Regelungen stellen die grundsätzliche Rechtslage in Bayern dar. Falls die lokalen Behörden abweichende Regelungen beschlossen haben, dann sind diese bindend.
Auswirkungen auf den Spielbetrieb:
Der BVV-Jugendausschuss als auch BVV-Spielausschuss werden am morgigen Dienstag bzw. Mittwoch tagen, weil durch die kurzfristigen Gesetzesänderungen große Auswirkungen auf den Spielbetrieb zu befürchten sind. Wir werden euch nach den Sitzungen natürlich über den aktuellen Stand informieren.
Handlungsempfehlungen des BLSV:
Der BLSV, der schon konktrete Nachfragen an das Ministerium gestellt hat, versucht seine Handlungsanweisungen möglichst auf dem aktuellen Stand zu halten:
https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/11/Handlungsempfehlungen.pdf