Es steht den Heimmannschaften weiterhin frei über das Hausrecht an 3G festzuhalten bzw. einen zusätzlichen Corona-Schnelltest/Selbsttest als Zugangsvoraussetzung zu verlangen.
Den Gastmannschaften und dem Schiedsgericht ist dies schnellstmöglich, spätestens jedoch bis 3 Tage vor dem Spiel mitzuteilen.