Im Gegensatz zu den zwei Saison 20/21 und 21/22 gelten in der Saison 22/23 die Corona-Sonderregelungen bzgl. des Höherspielens nicht mehr.
Ein Einsatz in einer höheren Mannschaft ist erst ab dem dritten Spiel der höheren Mannschaft möglich.
Dies gilt unabhängig, ob es sich um Jugendliche oder Erwachsene handelt.
Auszug VSPO
13.4:a) In den ersten beiden Spielen der Verbandsrunde einer Mannschaft im Spieljahr dürfen jeweils nur die für die betreffende Mannschaft gemeldeten Spieler eingesetzt werden (siehe auch Ziffer 9.4).
b) Spieler mit einer in der Spielerlizenz eingetragenen niedrigeren Leistungsklasse dürfen in einer Mannschaft höherer Leistungsklasse erst eingesetzt werden, wenn diese höhere Mannschaft ihre ersten beiden Spiele der Verbandsrunde im Spieljahr ausgetragen hat (siehe auch Ziffer 9.4).
Ab dem dritten Spiel der höheren Mannschaft können Jugendliche unbegrenzt oft Höherspielen ohne sich festzuspielen. Erwachsene spielen sich mit dem dritten Einsatz in der höheren Mannschaft fest.
Auszug VSPO:
12.4c) Ein Jugendlicher (U20 und jünger) darf in seinem Verein beliebig oft höherklassig bis einschließlich Regionalliga spielen, ohne sich festzuspielen (Mehrfachspielrecht). Die Regelung nach VSPO 13.4 b) bleibt davon unberührt. Pro Tag darf er maximal in zwei Spielen zum Einsatz kommen. Dies gilt auch für Spieler, die mit einem Doppelspielrecht ausgestattet sind.
bzw.
13.5b) Ein Spieler, der an drei Spielen einer höheren Leistungsklasse teilgenommen hat, spielt sich damit in der höheren Leistungsklasse fest (Ausnahme siehe 12.4 c) (siehe auch Ziffer 9.4).