BVV-Spielwesen

Allgemeine Leitlinien für Spielverlegungen und Spielabsagen in der Saison 22/23

Der BVV-Spielausschuss hat am 19.10.22 die Allgemeinen Leitlinien für Spielverlegungen bzw. Spielabsagen in der Saison 2022/2023 beschlossen.

1. Individuelle Verlegungen einzelner Spiele können in folgenden Fällen erforderlich werden und werden auf Antrag und Prüfung durch die spielleitende Stelle (Spielwart) veranlasst bzw. genehmigt:
a) behördliche Anordnungen bzw. fehlende behördliche Genehmigungen zur Durchführung von Spielen an einzelnen Standorten;
b) falls aufgrund corona-bedingter Spielverlegung andere Verlegungen möglich und sinnvoll sind, kann ein anderes Spiel vorgezogen werden;

2. Die VSPO sieht grundsätzlich keine Spielverlegungen vor, das gilt auch für den Krankheitsfall. Gibt der Gegner jedoch sein Einverständnis zur Spielverlegung, wird diese von der spielleitenden Stelle genehmigt.

3. Im Kontext der Corona-Pandemie werden unter folgender Voraussetzung auf Antrag der betroffenen Mannschaft Spielverlegungen ausnahmsweise zugelassen:
Eine Mannschaft hat Spieler, die positiv getestet sind (offizieller Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest), PCR-Ergebnis) und es verbleiben dadurch weniger als 8 „reguläre“ Spieler auf der Mannschaftsmeldeliste. Der Nachweis ist vom Verein zu führen.

Definition „reguläre“ Spieler: es zählen nur Spieler,

  • die eine Spielerlizenz für diese Mannschaft besitzen;
  • mit Doppelspielrechtslizenz;
  • Spieler, die sich durch Höherspielen festgespielt haben

Corona-Fälle von Offiziellen (Trainern, Co-Trainern etc.) werden nicht berücksichtigt.

4. Über eine Spielverlegung im Kontext der Corona-Pandemie entscheidet die spielleitende Stelle endgültig; dies gilt insbesondere auch für Spielverlegungen, die erst am Spieltag selbst erfolgen; ein Rechtsmittel ist nicht zulässig.

5. Eine Verlegung durch die spielleitende Stelle (Spielwart) erfolgt in Abstimmung mit den beteiligten Mannschaften in folgender Weise:
5.1: Festlegung eines Nachholtermins innerhalb von 14 Tagen
5.2: Verlegung des Spiels/der Spiele auf einen individuellen Nachholtermin (Wochenende oder Werktag) oder einen Nachholspieltag;
5.3: Tausch des Heimrechts:
▪ Tausch des Heimrechts von Hin-/Rückspiel;
▪ ggf. auch Durchführung von Hin-/Rückspiel an einem Ort;
5.4: Durchführung des Spiels/der Spiele an einem neutralen Ort.

6. Um Spielverlegungen zu ermöglichen, gilt größtmögliche Flexibilität hinsichtlich:
6.1: Zulassung von Doppelspieltagen;
6.2: Wochenspieltage;
6.3: Organisation und Zusammensetzung des Schiedsgerichts

Alle Infos auch unter:
https://volleyball.bayern/halle/spielbetrieb/sonderregeln-22/23

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