Die für die Förderrunde 2023 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 400 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. September 2023 digital eingereicht werden.
Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2023 Programmmittel in Höhe von 400 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bereitgestellt. Damit werden Städte und Gemeinden weiterhin dabei unterstützt, den bestehenden Sanierungsstau bei diesen wichtigen Orten des Zusammenlebens abzubauen. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt und es sind Jahresraten bis einschließlich 2028 für die Förderung vorgesehen.
Der Förderschwerpunkt liegt auch in diesem Jahr auf der energetischen Sanierung der zu fördernden Einrichtungen. Gefördert werden überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. September 2023 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Projektskizzenformular ist ab dem 30. Juni 2023 im Förderportal abrufbar. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.
Weitere Informationen:
Projektaufruf (PDF, 284 KB, Datei ist barrierefrei/ barrierearm)
Häufig gestellte Fragen (FAQ) (PDF, 476 KB, Datei ist barrierefrei/ barrierearm)
Interessenbekundungsverfahren
Ihre Projektskizze sowie deren Anlagen müssen bis zum 15. September 2023, 23:59 Uhr über das elektronische Antragssystem easy-Online unter https://foerderportal.bund.de/easyonline beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingehen. Der Zugang zum elektronischen Antragssystem ist ab dem 30. Juni 2023 möglich. Das Skizzenformular in easy-Online ist identisch mit der beigefügten Word-Datei.
Projektskizzenformular (DOCX, 68 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Der mittels easy-Online erstellten Projektskizze sind der Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates bzw. Kreistages (Rats- bzw. Kreistagsbeschluss), mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2023 gebilligt wird, sowie ggf. ergänzende Unterlagen digital beizufügen. Eine postalische Übermittlung der Projektskizzen sowie der ergänzenden Unterlagen ist nicht möglich.
Ein noch nicht vorliegender Rats- bzw. Kreistagsbeschluss kann im Förderportal easy-Online bis spätestens zum 6. Oktober 2023 digital nachgereicht werden.
Fragen zum Projektaufruf richten Sie bitte an: sjk2023(at)pd-g.de,
Betreff: „Projektaufruf 2023 – Sanierung kommunaler Einrichtungen“
Die Telefon-Hotline ist ab dem 19. Juni 2023 montags bis freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr unter 030 - 25 76 79 450 erreichbar.
Für Fragen zu easy-Online ist die Telefonnummer 030 - 25 76 79 448 freigeschaltet.
Der Skizze sind folgende Anlagen beizufügen:
- Maximal vier zeichnerische, bildliche oder kartografische Darstellungen des Projektes sowie zur Verortung des Projekts im städtebaulichen Umfeld/Quartier und in der Gesamtstadt.
- Gegebenenfalls Nachweis einer Haushaltsnotlage durch die zuständige Aufsichtsbehörde (falls noch nicht vorliegend kann dieser Nachweis bis zum 6. Oktober 2023 digital im Förderportal easy-Online nachgereicht werden).
- Rats- bzw. Kreistagsbeschluss über die Billigung der Teilnahme am Projektaufruf sowie ggf. der Nachweis über den Finanzierungsanteil Dritter (falls noch nicht vorliegend, kann dieser Nachweis bis zum 6. Oktober 2023 digital im Förderportal easy-Online nachgereicht werden).
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass neben der Projektskizze und den maximal vier zeichnerischen, bildlichen und kartografischen Darstellungen keine weiteren Unterlagen für die Vorprüfung eingereicht werden können. Wir bitten Sie daher von der Zusendung weiterer Materialien (Baupläne, Infotafeln, Broschüren etc.) zunächst abzusehen.