Der Nachweis der Spielberechtigung und die Sichtkontrolle der anwesenden Spieler*innen werden zukünftig bei allen Spielen, die mit dem elektronischen Spielberichtsbogen SAMS Score durchgeführt werden, ebenfalls vollständig digital abgebildet. Dem Schiedsgericht werden hierzu alle erforderlichen Informationen in SAMS Score bereitgestellt. Bei Spielen, die nicht mit SAMS Score durchgeführt werden (U12 und U13), ist der Nachweis der Spielberechtigung weiterhin durch Vorlage der Spielerlizenz erforderlich – dies kann wahlweise über ein digitales Medium oder einen Ausdruck erfolgen. Während der Einführungsphase in der Saison 2023/24 wird allen Vereinen empfohlen, bei allen Spielen die Spielerlizenzen zumindest in digitaler Form mitzuführen.
In SAMS Score besteht nun die Möglichkeit die Sichtkontrolle digital durchzuführen. Hierzu können die mit einem Wasserzeichen versehenen Lizenzfotos sowie weitere Informationen zur Spielberechtigung im Rahmen der Bestätigung der Mannschaftsliste durch das Schiedsgericht kontrolliert werden.
SAMS Score bleibt dabei weiterhin offlinefähig. Sofern ein Spiel offline durchgeführt wird, stehen lediglich die Lizenzfotos der auf der MML gemeldeten SpielerInnen zur Verfügung. Unterklassige SpielerInnen müssen ihre Identität in diesem Fall per digitaler Lizenz (PDF) oder Lichtbildausweis nachweisen.
Weitere Informationen zur digitalen Sichtkontrolle finden Sie im SAMS Score Handbuch.
Wer schon einmal einen Blick auf die Funktion werfen will, kann dies im SAMS Score „Testspiel“, welches unter folgenden Link abrufbar ist:
https://app.sams-score.de/
Auf Grund dieser Änderung hat der BVV-Spielausschuss beschlossen, dass die Regelungen der VSPO 14.1c und 14.7 für die Saison 23/24 in den bayerischen Ligen (Kreisliga – Bayernliga) weiter als Pilot außer Kraft gesetzt sind.
Auf nationaler Ebene (Regionalliga – 1.Bundesliga) konnten die Regelungen noch rechtzeitig in den Ordnungen verankert werden, so dass hier keine Sonderregelungen notwendig sind.